Besuchskommissionen in Berlin
Die Besuchskommissionen (BK) haben die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Berliner „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ (PsychKG) vom 17. Juni 2016 zu überprüfen. Die Arbeit der BK ist in § 13 PsychKG geregelt.
Mitglieder der BK
Die erste Legislaturperiode der BK endete im April 2023, die Nachwahl durch das Abgeordnetenhaus befindet sich in Vorbereitung und wird schnellstmöglich durchgeführt. Die BK führen ein Ehrenamt aus und setzen sich aus 28 Mitgliedern zusammen, dabei sind sie trialogisch und multiprofessionell besetzt. Die BK arbeiten unabhängig und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Tätigkeiten der BK
In der Regel besuchen die BK einmal im Jahr die Einrichtungen nach §18 Abs. 1 und §44 Abs. 1 PsychKG, dabei können sie mit dem Einverständnis der Patient*innen Einsicht in deren Akten nehmen. Die BK erstellen einen Besuchsbericht, der den Kliniken zur Stellungnahme vorgelegt wird. Sie berichten außerdem einmal im Jahr an den Landesbeirat für psychische Gesundheit und dieser alle zwei Jahre an das Berliner Abgeordnetenhaus.
Die Geschäftsstelle der BK obliegt der Beschwerde und Informationsstelle Psychiatrie (BIP) in Berlin.
Kontakt
Geschäftsstelle der Besuchskommissionen bei der Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie (BIP)
Grunewaldstraße 82
10823 Berlin
Tel.: (030) 789 500 360
Fax: (030) 789 500 363
E-Mail: berlin@besuchskommissionen.de
Materialien
- Flyer der Berliner Besuchskommissionen
- Selbstverständnis der Berliner Besuchskommissionen
- Geschäftsordnung der Berliner Besuchskommissionen
- Gesetz- und Verordnungsblatt: Beschwerde- und Informationsstellenverordnung