Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
In Berlin trat das neue „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ (PsychKG vom 17. Juni 2016) am 29. Juni 2016 in Kraft. Damit wurde das bisherige „Gesetz für psychisch Kranke“ vom 8. März 1985 (PsychKG alte Fassung) abgelöst. Es gibt kritische Stimmen, nach deren Einschätzung im neuen PsychKG die Vorgaben aus der UN-BRK nur unzureichend umgesetzt wurden.
Das PsychKG ist ein sehr umfangreiches Gesetz. In diesem werden sowohl der Zugang zu Hilfen für Psychiatrie-Erfahrene und deren Angehörige als auch ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie die strafrechtsbezogene Unterbringung geregelt. Damit schreibt das Gesetz die Rechte von Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen fest, regelt aber auch die Einschränkung von Freiheitsrechten zur Abwehr von Fremd- oder Eigengefährdung.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre "Das Berliner Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)".