Standards der Beschwerdebearbeitung
Zugang zur BIP
Sie können die BIP sowohl persönlich, telefonisch, per E-Mail, Telefax oder Brief erreichen. Wer für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständig ist, orientiert sich am Zeitpunkt des Beschwerdeeingangs. Sollte die BIP nicht zuständig sein, versuchen wir Sie an andere Instanzen zu vermitteln.
Beschwerdebearbeitung
Zu Beginn klären wir gemeinsam mit Ihnen, gegen was und wen sich Ihre Beschwerde richtet und welches Ziel Sie damit erreichen möchten. Dann beraten wir Sie zu Handlungsmöglichkeiten und weiteren Unterstützungsmöglichkeiten durch uns. Zu anderen Stellen oder den Beschwerdeempfangenden nehmen wir nur Kontakt auf, wenn Sie uns damit beauftragen. Im Rahmen der Bearbeitung bietet die BIP zusätzliche Beratungsangebote, wie beispielsweise eine Rechtsberatung an oder begleitet Klärungsgespräche.
Beschwerdeabschluss
Die BIP verfolgt einen vermittelnden Ansatz und bemüht sich um eine bestmögliche Lösung für alle Beteiligten. Da die BIP keine Fachaufsicht ist, können wir keine bestimmten Ergebnisse gewährleisten oder durchsetzen. Ergibt sich in der Beratung ein Handlungsauftrag, wird die Beschwerde nach der Umsetzung des Auftrags in Rücksprache mit Ihnen abgeschlossen. Die Ergebnisse werden dokumentiert.
Dokumentation und Datenschutz
Die BIP dokumentiert alle Angaben im Rahmen einer Beschwerde sowohl digital als auch in einer Handakte. Beide Dokumentationen sind nur den Mitarbeitenden der BIP zugänglich. Alle Daten sind passwortgeschützt und werden in einem abgeschlossenen Schrank aufbewahrt. Sie haben das Recht, Ihre persönlichen Daten einzusehen. Generell ist auch eine anonyme Beschwerde möglich.
Evaluation
Die BIP evaluiert ihre Arbeit mit Hilfe von Fragebögen. Hier können Sie Ihre (Un)Zufriedenheit mit der BIP äußern. Ebenso können Beschwerden gegen die Mitarbeitenden gerichtet werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Standards der Beschwerdebearbeitung der BIP“.