Nutzen und Konsequenzen einer Beschwerde
Aus Sicht der Beschwerdeführenden
Was bringt es sich zu beschweren?
Im Rahmen der Beschwerdebearbeitung zeigen wir Ihnen mögliche Beschwerdewege und Handlungsoptionen auf. Eine Möglichkeit kann es sein, gemeinsam mit der die Beschwerde betreffenden Person oder Einrichtung ins Gespräch zu gehen, um eine Lösung für den Konflikt zu erarbeiten. Dabei unterstützen wir Sie beim Vortragen Ihres Anliegens. Unser Ziel ist es, damit die Verbesserung der Qualität der psychiatrischen Versorgung zu fördern: indem die Einrichtungen durch die Beschwerde auf strukturelle Probleme hingewiesen werden, können dort Impulse für Veränderungen aufgenommen werden. Eine weitere Möglichkeit ist, sich mit dem Beschwerdeanliegen an die jeweilig zuständige Fachaufsicht zu wenden und bei dieser eine Überprüfung der Sachverhalte anzuregen.
Kann sich meine Beschwerde für mich nachteilig auswirken?
Jede Kontaktaufnahme zu den die Beschwerde betreffenden Personen oder Einrichtungen ist eine persönliche Entscheidung und erfordert eine individuelle Abwägung. Die BIP hat einen vermittelnden Ansatz und hat stets das Anliegen, eine Eskalation der Beschwerden zu verhindern und eine möglichst gute Lösung für alle Beteiligten zu finden. Einen für Sie zufriedenstellenden Ausgang der Beschwerdebearbeitung können wir jedoch nicht garantieren und leider auch ein für Sie nachteiliges, sanktionierendes Verhalten im Zusammenhang mit der Kontaktaufnahme zur BIP nicht ganz ausschließen. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass die Situation häufig durch gemeinsame Klärungsgespräche verbessert werden kann.
Kann die BIP Sanktionen verhängen?
Nein, die BIP hat nicht die Funktion einer Fachaufsicht und somit keine sanktionierende Kompetenz. Unser Anliegen ist es, im Konfliktfall mit einem vermittelnden Ansatz möglichst gute Lösungen für die Beteiligten zu finden. Dabei versuchen wir die Beteiligten dabei zu unterstützen, möglichst verbindliche Vereinbarungen zum weiteren Vorgehen zu treffen. Die BIP ist nicht dafür zuständig, die Einhaltung oder Durchsetzung der Vereinbarungen zu überprüfen.
Kann die BIP Empfehlungen für bestimmte Einrichtungen geben?
Nein, die BIP führt keine Listen im Sinne einer Unterscheidung von „guten“ und „schlechten“ Einrichtungen und spricht dementsprechend auch keine Empfehlungen aus.
Aus Sicht der Beschwerdeempfangenden
Was passiert, wenn sich jemand über mich oder meine Einrichtung beschwert?
Auf Wunsch der beschwerdeführenden Personen kann eine Kontaktaufnahme zu Ihnen oder Ihrer Einrichtung erfolgen. Dies kann telefonisch, postalisch oder per Mail erfolgen. Meist benennen wir kurz, um wen und was es geht und ob von Seiten der Beschwerdeführenden ein gemeinsames Gespräch oder eine schriftliche Stellungnahme gewünscht wird. Dann bitten wir Sie um eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen.
Dabei verfolgen wir einen vermittelnden Ansatz. Da die BIP nicht die Funktion einer Fachaufsicht hat, erfolgt durch uns keine Überprüfung des Beschwerdeanliegens oder eine Sanktionierung. Ebenso wenig führen wir Listen über „gute“ oder „schlechte“ Einrichtungen. Über die Inhalte der individuellen Beschwerde hinausgehend hat aus unserer Sicht jede Beschwerde das Potenzial, auf strukturelle Probleme hinzuweisen.
Da die Kontaktaufnahme zu Ihnen nur auf Wunsch der Beschwerdeführenden erfolgt, sind Sie ggf. nicht in Kenntnis jeder Beschwerde, die über Sie oder Ihre Einrichtung vorliegen. Dies kann für Sie die Chance beinhalten, Veränderungsbedarfe zu erkennen und Ihr Angebot zu verbessern.
Kann ich die Auskunft auch verweigern oder muss ich kooperieren?
In § 11 des Berliner Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) ist geregelt, dass die an der Erbringung von vorsorgenden, begleitenden und nachgehenden Hilfen Beteiligten (in § 7 PsychKG näher bezeichnet) den Mitarbeitenden der Beschwerde- und Informationsstelle auf Anforderung die zur Bearbeitung von Beschwerden erforderlichen Auskünfte (unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften) erteilen müssen. Hieraus ergibt sich jedoch keine Kooperationsverpflichtung der Beschwerdeempfangenden. Somit kann die Teilnahme an einem Klärungsgespräch oder die Erstellung einer schriftlichen Stellungnahme mit einer entsprechenden Begründung auch zurückgewiesen werden.
Bekomme ich eine Rückmeldung zum Beschwerdeausgang?
Ja, sofern im Verlauf der Beschwerdebearbeitung Kontakt zu Ihnen aufgenommen wurde, geben wir Ihnen in Absprache mit den Beschwerdeführenden nach Abschluss der Beschwerdebearbeitung eine Rückmeldung zum Ergebnis der Beschwerde.
Inhalt
Was bringt es sich zu beschweren?
Kann sich meine Beschwerde für mich nachteilig auswirken?
Kann die BIP Sanktionen verhängen?
Kann die BIP Empfehlungen für bestimmte Einrichtungen geben?
Was passiert, wenn sich jemand über mich oder meine Einrichtung beschwert?
Kann ich die Auskunft auch verweigern oder muss ich kooperieren?
Bekomme ich eine Rückmeldung zum Beschwerdeausgang?